Gastangler
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Ausgabestellen für Erlaubnisscheine

 

Tabakwaren Bötticher                            Telefon 05522/3327

Am Schilde 2

37520 Osterode

 

Angelbedarf Reinhold Bohnhorst          Telefon 05522/82336

An der Bahn 71          

37520 Osterode

 

Gasthaus Freiheiter Hof                          Telefon 05522/3328

Hauptstrasse 9                 

37520 Osterode

 

 

Landhaus Meyer                                     Telefon 05522/3837        

Sösetalstrasse                         www.hotel-landhaus-meyer.de

Osterode/Riefensbeek

 

Angelsport Krause                                   Telefon 05323/1424

Zellbach 66

Clausthal Zellerfeld

 

 

Waldcampingplatz Eulenburg                  Telefon 05522/6611

                                                     www.eulenburg-camping.de

 

 

 

 

Der Verkauf der Erlaubnisscheine für Gastangler beginnt

zeitgleich mit dem Beginn der Angelsaison am  2. Sonntag              

im April für die Gewässer Unterwasserbecken Kaiserteich

und Sösefluss.

Die Angelsaison für Gastangler an den Oberharzer Teichen

beginnt am 15.April und endet am 14. November eines jeden

Jahres. Ausnahme: Sösefluss-Angelschluss hier 14. Oktober.

 

Voraussetzung für den Erwerb eines Erlaubnisscheins ist die

Vorlage eines gültigen Fischereischeins oder

Nachweis der Sportfischerprüfung und Personalausweis.

 

Desweiteren besteht die Möglichkeit einen Jahresfischereischein

für die Haupt und Vorsperre der Sösetalsperre zu erwerben.

Der Jahresfischereischein ist nur in begrenzter Zahl

über den Vorstand des Vereins erhältlich.

Die Gebühr beträgt 80,00 €.

Die Angelsaison beginnt hier am 15.April und endet am

14. Dezember eines jeden Jahres.

Zusätzlich  zu den üblichen Papieren ist für diese Gewässer

eine vom AV Osterode ausgestellte Bescheinigung über die

Teilnahme an einer Belehrungsveranstaltung zum Verhalten

in der Trinkwasserschutzzone 1 (nicht älter als drei Jahre)

sowie eine ärztliche Bescheinigung aus der hervorgeht das

Erlaubnisscheininhaber frei von übertragbaren Krankheiten

ist erforderlich.

Die ärztliche Bescheinigung darf nicht älter als vier Jahre alt

sein.

Informationen zum Erwerb der Jahresfischereischeins und

der Belehrungsveranstaltung erhalten Sie beim 1. Vorsitzenden

oder dem Gewässerwart Sösestausee und dem Mitarbeiter

für Öffentlichkeitsarbeit.

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