Gastangler
Ausgabestellen für Erlaubnisscheine Tabakwaren Bötticher Telefon 05522/3327 Am Schilde 2 37520 Osterode Angelbedarf Reinhold Bohnhorst Telefon 05522/82336 An der Bahn 71 37520 Osterode Gasthaus Freiheiter Hof Telefon 05522/3328 Hauptstrasse 9 37520 Osterode Landhaus Meyer Telefon 05522/3837 Sösetalstrasse www.hotel-landhaus-meyer.de Osterode/Riefensbeek Angelsport Krause Telefon 05323/1424 Zellbach 66 Clausthal Zellerfeld Waldcampingplatz Eulenburg Telefon 05522/6611
Der Verkauf der Erlaubnisscheine für Gastangler beginnt zeitgleich mit dem Beginn der Angelsaison am 2. Sonntag im April für die Gewässer Unterwasserbecken Kaiserteich und Sösefluss. Die Angelsaison für Gastangler an den Oberharzer Teichen beginnt am 15.April und endet am 14. November eines jeden Jahres. Ausnahme: Sösefluss-Angelschluss hier 14. Oktober. Voraussetzung für den Erwerb eines Erlaubnisscheins ist die Vorlage eines gültigen Fischereischeins oder Nachweis der Sportfischerprüfung und Personalausweis. Desweiteren besteht die Möglichkeit einen Jahresfischereischein für die Haupt und Vorsperre der Sösetalsperre zu erwerben. Der Jahresfischereischein ist nur in begrenzter Zahl über den Vorstand des Vereins erhältlich. Die Gebühr beträgt 80,00 €. Die Angelsaison beginnt hier am 15.April und endet am 14. Dezember eines jeden Jahres. Zusätzlich zu den üblichen Papieren ist für diese Gewässer eine vom AV Osterode ausgestellte Bescheinigung über die Teilnahme an einer Belehrungsveranstaltung zum Verhalten in der Trinkwasserschutzzone 1 (nicht älter als drei Jahre) sowie eine ärztliche Bescheinigung aus der hervorgeht das Erlaubnisscheininhaber frei von übertragbaren Krankheiten ist erforderlich. Die ärztliche Bescheinigung darf nicht älter als vier Jahre alt sein. Informationen zum Erwerb der Jahresfischereischeins und der Belehrungsveranstaltung erhalten Sie beim 1. Vorsitzenden oder dem Gewässerwart Sösestausee und dem Mitarbeiter für Öffentlichkeitsarbeit.



